Die zwei stellvertretenden Schulsprecher unterstützen den Schulsprecher bei seinen Aufgaben. Sie sind mit ihm Teil des geschäftsführenden Vorstandes.
- Vertretung des Schulsprechers bei Abwesenheit oder auf dessen Bitte hin
- Übernahme seiner Aufgaben bei Bedarf
- Unterstützung der Leitung von Schülerrats- und Vorstandssitzungen
- regelmäßiger Austausch mit anderen SV-Mitgliedern, dem Schulsprecher und den Verbindungslehrkräften
- Mitwirkung an der strategischen Planung der SV-Arbeit
- Vorbereitung von Beschlüssen und Anträgen
- Beteiligung an der Setzung von Schwerpunkten und Zielen
- Repräsentation der SV bei schulischen Veranstaltungen und ggf. gegenüber externen Partnern
- Motivation und Unterstützung engagierter Mitschüler
- Rechenschaft gegenüber dem Schulsprecher und dem Schülerrat über die eigene Arbeit
Die stellvertretenden Schulsprecher sind dem Schulsprecher und dem Schülerrat gegenüber rechenschaftspflichtig.
Sie berichten regelmäßig über die von ihnen übernommenen Projekte und vertreten getroffene Beschlüsse nach außen.
Ein stellvertretender Schulsprecher sollte:
- teamfähig, zuverlässig und verantwortungsbewusst sein,
- organisatorisches Geschick besitzen und eigenständig Aufgaben übernehmen können,
- kommunikativ und offen im Umgang mit Mitschülern, Lehrkräften und Schulleitung auftreten,
- motiviert und kooperationsbereit sein,
- Interesse an der SV-Arbeit, an schulischen Abläufen und an der Weiterentwicklung des Schullebens zeigen,
- den Schulsprecher aktiv unterstützen und bei Bedarf würdig vertreten können.
Koordinationstalent, Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft sind für dieses Amt besonders wichtig.