Rechenschaftspflicht bedeutet, dass gewählte oder beauftragte Mitglieder der Schülervertretung (SV) regelmäßig offenlegen,
was sie in ihrem Amt oder in ihrer Funktion getan, entschieden oder erreicht haben.
Sie dient der Transparenz, Verantwortung und demokratischen Kontrolle innerhalb der SV.
Wer ein Amt übernimmt, vertritt nicht nur sich selbst, sondern die Schülerschaft –
daher ist es wichtig, dass alle nachvollziehen können, wie Entscheidungen zustande kommen und was umgesetzt wurde.
Am Gymnasium Riedberg sind folgende Ämter mit einer Rechenschaftspflicht verbunden:
Ein Rechenschaftsbericht ist ein kurzer Überblick über die eigene Arbeit in einem bestimmten Zeitraum.
Er dient dazu, dem Schülerrat (SR) und der Schülerschaft zu zeigen,
was im jeweiligen Bereich passiert ist – und was vielleicht noch geplant oder offen ist.
Berichtszeitraum:
In der Regel umfasst ein Rechenschaftsbericht maximal 6 Wochen.
So bleibt die Arbeit aktuell und nachvollziehbar.
Inhaltliche Struktur:
Rechenschaftsberichte sind mehr als nur eine Formalität – sie sind ein zentrales Element demokratischer Arbeit in der SV.
Sie helfen dabei:
Außerdem fördern sie das Vertrauen in die SV,
weil sie zeigen, dass gewählte Vertreter ihre Arbeit offen und nachvollziehbar gestalten.